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Kapitel 9 Die zwölf Stunden

30. und ist das Wort ein ungünstiges gewesen, hat der Beamte dem Betreffenden etwa einen Verweis oder eine andere Unannehmlichkeit, als etwa einen Thiernamen oder eine sonstige unehrbare Sache, zugesprochen, so fängt der Betreffende augenblicklich an zu heulen und zu wehklagen, und bittet den hohen Beamten um eine gnädigste Strafverleihung, welche ihm auch ohne viel Umstände bewilliget wird;

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