Aus eben diesem Grund ist auch in sehr vielfacher Hinsicht ein rechtes homöopathisches Verfahren jedem allopathischen bei weitem vorzuziehen. Denn durch die Homöopathie wird sogleich Geistiges, das der Seele verwandt ist, der Seele zugeführt, und die Seele selbst, wenn sie irgendetwas in ihr Abgängiges, oder wenigstens Geschwächtes, von außen her in sich aufgenommen hat, wird dann Arzt ihres Leibes. – Die Heilkraft des Sonnenlichts, Kapitel 1, Absatz 13
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