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Kapitel 1 Die Heilkraft des Sonnenlichts

13. Aus eben diesem Grund ist auch in sehr vielfacher Hinsicht ein rechtes homöopathisches Verfahren jedem allopathischen bei weitem vorzuziehen. Denn durch die Homöopathie wird sogleich Geistiges, das der Seele verwandt ist, der Seele zugeführt, und die Seele selbst, wenn sie irgendetwas in ihr Abgängiges, oder wenigstens Geschwächtes, von außen her in sich aufgenommen hat, wird dann Arzt ihres Leibes.

14. Bei allopathischem Verfahren aber wird der Leib gezwungen, zuvor ein Arzt seiner Seele zu werden. Und so diese allenfalls durch großen Jammer des Leibes gesund geworden ist, so kann sie sich dann erst rückwirkend über die Herstellung ihres Leibes machen, was doch sicher der ungeeignetste Weg zur Wiedererreichung der vollen Leibesgesundheit ist, was jeder aus der langen, siechenhaften Rekonvaleszenz des Leibes mit unbewaffnetem Auge leicht ersehen kann.

15. Wie gesagt, ist sonach die Homöopathie eine rechte Heilmethode; aber wohlgemerkt, es gibt eine zweifache Homöopathie, nämlich:

16. Erstens eine spezielle [die von Hahnemann begründete], welche in ihren Erfolgen notwendig unsicherer ist, weil auch ein noch so geschickter Arzt nicht stets sicher erkennen kann, wo und welche Teile in der Seele geschwächt sind. Er kann daher denn auch das rechte Seelenspezifikum nicht in Anwendung bringen. Ein im Geist wiedergeborener Arzt kann das freilich wohl; aber für einen noch nicht völlig oder zumeist gar nicht wiedergeborenen Arzt ist so etwas bei all seiner Verstandesgeschicklichkeit schwer oder gar nicht möglich.

17. Aus diesem Grund ist dann vorzugsweise der zweiten Art Homöopathie, die Ich, bloß zum Unterschied von der ersten, „die allgemeine“ benenne, eine volle Beachtung zu widmen, weil durch sie kein Arzt – bei nur einiger Geschicklichkeit – fehlen kann.

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