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Kapitel 2 Robert Blum, Buch 1

Hingerichtete im Jenseits. Bewusstwerden des Lebensgefühls.

1. Nun fragt es sich: Wie kam seine Seele und sein Geist in der ewigen Geisterwelt an? Wie befindet er sich dort? Und was tut er?

2. Es muss hier bemerkt werden, dass die meisten der ihr irdisches Leben durch ein Strafgericht gewaltsam Einbüßenden in der Geisterwelt mit dem größten Zorn und Rachegefühl gegen ihre Richter wie Flüchtlinge ankommen und eine Zeit lang wie völlig Rasende herumtaumeln, was von ihrem großen Zorn und übermäßigen Rachedurst herrührt. Aus solchem Grund werden solche Überkömmlinge, so sie wirkliche Verbrecher wider Gottes Gebote sind, also im Grunde böse, alsogleich zur Hölle getrieben, die ihr eigentliches Element ist, um dort ihre Rache zu kühlen, aus der sie aber, so ihre Rache in etwas abgekühlt ist, wieder in die eigentliche Geisterwelt zurückkehren, und da von Neuem ihre Freiheitsprobe freilich auf notwendig sehr beschränkten Wegen durchzumachen beginnen.

3. Geister aber wie der unseres Mannes, die bloß als politische, also rein weltliche Verbrecher gegen weltliche Gesetze, die freilich auch mit den Gottesgesetzen im Verband stehen, weltlich gerichtet drüben ankommen, werden anfangs bloß in einen lichtlosen Zustand versetzt, in dem sie wie Blinde sich befinden und somit auch keines Wesens ansichtig werden, an dem sie sich vergreifen würden, und kühlen ihre blinde und große Rache. Denn großer Zorn und große Rache bewirken schon bei Menschen auf der Welt, dass sie förmlich blind werden vor Zorn und glühendster Rachewut; umso mehr bewirken diese argen Leidenschaften bei Seele und Geist, in denen sie hauptsächlich auftauchen und zu Hause sind, den Zustand der gänzlichen Blindheit. In diesem Zustand werden solche Geister so lange belassen, bis sich mit der Weile ihre Rache in das Gefühl der Ohnmacht umgewandelt hat, und die so tief gekränkte und beleidigte Seele im stets mehr auftauchenden Gefühl ihrer Ohnmacht zu weinen beginnt; welches Weinen zwar wohl auch dem Zorn entstammt, aber denselben nach und nach auch ableitet und schwächt.

4. Hier diesseits konnte unser Mann nichts mehr tun als bloß nur, da er für diese Welt alles als rein verloren ansehen musste, so viel als möglich seine männliche Ehre retten, aus welchem Grund er sich auch bei seiner Hinrichtung so entschlossen und den Tod verachtend zeigte; was aber durchaus nicht der Fall war, da er in sich wohl gar überaus stark die Schrecken des Todes fühlte, und das umso mehr, da er als ein fester Neukatholik an ein Leben der Seele nach dem Abfall des Leibes durchaus nicht glaubte.

5. Aber in ungefähr sieben Stunden nach seiner Hinrichtung, da seine Seele sich gewisserart wieder zusammenklaubte, überzeugte er sich schnell von der Grundlosigkeit seines irdischen Glaubens und gewahrte gar bald nur zu unwidersprechlich, dass er fortlebe. Aber da verwandelte sich seine individuelle Überzeugung von dem Fortbestehen nach des Leibes Tod in einen anderen Unglauben, und zwar also: Er meinte und behauptete nun bei sich, dass er wohl auf den Richtplatz ausgeführt wurde, und blind [nur scheinbar] erschossen wurde, um die vollkommene Todesangst auszustehen. Aber da auf ihn nur blind geschossen wurde, weshalb ihm auch der Offizier die Augen verbinden habe lassen, auf dass er nicht das leere In-die-Luft-schießen merken solle – so sei er bloß vor Angst betäubt zusammengesunken und wurde von da in einem ganz bewusstlosen Zustand in einen finstern Kerker gebracht, von wo ihn eine starke Reklamation von Deutschlands Bürgern sicher bald in die erwünschte Freiheit setzen würde.

6. Ihn genierte [störte] nun bloß die starke Finsternis, also ein sehr finsteres Loch, das ihm aber jedoch nicht feucht und übel riechend vorkommt. Er befühlt sich auch die Füße und die Hände und findet, dass ihm nirgends Fesseln angelegt sind. Da er sich aber fessellos fühlt, so versucht er die Weite seines Kerkers zu untersuchen, und wie etwa der Boden beschaffen ist. Ob sich in seiner Nähe etwa nicht so ein heimliches Gericht vorfindet?!

7. Aber er staunt nicht wenig, als er fürs Erste gar keines Bodens gewahr wird und ebenso wenig irgendeiner Kerkerwand; und fürs Zweite aber auch nicht irgend von einer Hängematte etwas finden kann, in der er sich etwa in einem freien Katakombenraum hängend befände.

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