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Kapitel 95 Robert Blum, Buch 1

4. Wollte Ich aber solche Menschen erhalten, und sie in ein wirkliches, dir ähnliches freies, freithätiges, und von Meiner Allmacht durchaus unabhängiges wahres Leben versetzen, da müßte Ich Meinen in diesen efemeren Menschen wirkenden Geist durch ein geeignetes Trennungsmittel von Mir ablösen, und ihn dann in diesen Menschen binden, und durch eine äußere, taugliche, materielle Umfassung gefangen nehmen, ihn sogestaltig Mir gegenüber zu einem förmlichen Objekte machen, und solchem Verhaltungsgesetze geben und Gelegenheiten und Anreizungen zukommen lassen, durch die er in die Nothwendigkeit gesetzt würde, entweder aus seiner freien, von Mir gänzlich abgelösten, Erkenntniß-und Willenskraft nach dem gegebenen Gesetze, oder auch wider dasselbe zu handeln. Das Gesetz müßte natürlich zweckmäßig und weise eingerichtet und sanktionirt sein, und zufolge der Sanktion müßte ein solcher Mensch dann, im Falle er das Gesetz nicht beachtete, noch härter und länger gefangen gehalten werden, bis er nothgedrungen das Gesetz thätig annähme, und darnach handelte, wonach es dann erst räthlich wäre, solch einem Menschen die äußern Bande wieder abzunehmen, und ihn gleich dir als ein wohlgebildetes Wesen in die vollste Freiheit übergehen zu lassen, wo er dann aus sich selbst heraus ein vollkommenes, nicht mehr gerichtetes Leben hätte!

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