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Kapitel 7 Die zwölf Stunden

Es ist ihnen zwar wohl gestattet, eine gewisse Art Bretchen an die Fußsohlen anzubinden; aber oft verbrannten diese Bretchen schon im halben Laufe, und dann ist es einerlei, ihre Fußsohlen werden ihnen demungeachtet noch gar oft bis zum Bein verbrannt. — – Die zwölf Stunden, Kapitel 7, Absatz 55

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